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Vor zwei Jahren habe ich einen Monitor bestellt, der nie kam. Der Händler antwortete nicht, die Sendungsverfolgung blieb bei „in Zustellung“ stehen. Bezahlt hatte ich mit PayPal, und nach zwölf Tagen war das Geld zurück. Ein Bekannter hatte denselben Fall mit Vorkasse per Überweisung und wartet bis heute. Seitdem lese ich Käuferschutzbedingungen, bevor ich die Zahlungsart wähle.
In diesem Beitrag vergleiche ich drei verbreitete Absicherungen: den Käuferschutz von PayPal, den von Klarna und das Chargeback der Kreditkarte. Die zehn Grundregeln, mit denen Sie Betrug schon vor der Zahlung erkennen, stehen in meinem Ratgeber Sicher online bezahlen. Hier geht es um den Fall danach.
PayPal: Breit, aber mit Ausnahmen
Der PayPal-Käuferschutz greift, wenn die Ware nicht ankommt oder erheblich von der Beschreibung abweicht. Die Frist beträgt 180 Tage ab Zahlung, der Antrag läuft über das Konfliktzentrum, und der Händler muss einen Versandnachweis liefern. Ausgeschlossen sind unter anderem Fahrzeuge, Immobilien, Industriemaschinen, individuell angefertigte Waren und Zahlungen über die Funktion „Freunde und Familie“. Wichtig: PayPal entscheidet nach eigenen Regeln, nicht nach dem BGB. Wer mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann nur noch den Rechtsweg gehen.
Klarna: Schutz, der an der Rechnung hängt
Klarna sichert beim Rechnungskauf anders ab: Sie zahlen erst, wenn die Ware da ist, und können bei Problemen die Rechnung pausieren. Das ist in der Praxis stärker als jede Erstattung, weil das Geld Ihr Konto nie verlassen hat. Der Haken liegt in den Fristen. Die Pausierung muss innerhalb der Zahlungsfrist beantragt werden, und wer die 14 oder 30 Tage verstreichen lässt, steht vor einer Mahnung, auch wenn die Ware mangelhaft ist. Bei Sofortzahlung über Klarna gilt ein eigener Käuferschutz, der dem von PayPal ähnelt, aber kürzere Meldefristen hat.
Kreditkarte: Das Chargeback-Verfahren
Bei Kreditkarten gibt es keinen „Käuferschutz“ im Werbesinn, sondern das Chargeback: Sie reklamieren die Buchung bei Ihrer Bank, die Bank fordert das Geld vom Händler zurück. Die Fristen liegen je nach Kartennetz bei 120 Tagen, die Beweislast ist höher als bei PayPal, weil Sie belegen müssen, dass Sie den Händler zuerst selbst kontaktiert haben. Die Finanzaufsicht erklärt auf bafin.de, dass Banken Chargeback-Anträge nicht nach eigenem Ermessen ablehnen dürfen, wenn die Voraussetzungen der Kartenorganisation erfüllt sind. Das wissen viele Kundenberater nicht.
Die Unterschiede auf einen Blick
- Frist: PayPal 180 Tage, Kreditkarte 120 Tage, Klarna Rechnungskauf nur innerhalb der Zahlungsfrist.
- Geldfluss: Klarna Rechnung hält das Geld bei Ihnen, PayPal und Karte erstatten nachträglich.
- Grenzen: Alle drei schützen nicht bei Diensten, die erbracht wurden, aber enttäuschen, etwa einer schlechten Reparatur.
- Beweislast: Bei PayPal muss der Händler liefern, beim Chargeback müssen Sie Ihre Kontaktversuche dokumentieren.
Was die Tester sagen
Die Stiftung Warentest hat auf test.de mehrfach Zahlungsdienste verglichen und kommt zu einem Ergebnis, das ich aus eigener Erfahrung teile: Der Unterschied liegt weniger in den Bedingungen als in der Abwicklung. Ein Käuferschutz, der nach zwölf Tagen auszahlt, ist mehr wert als einer, der 180 Tage Frist gewährt und dann drei Monate prüft. Prüfen Sie deshalb nicht nur, ob es Schutz gibt, sondern wie schnell er in der Praxis greift.
Fazit: Die Zahlungsart ist der halbe Schutz
Für unbekannte Händler wähle ich Rechnungskauf, wenn er angeboten wird, sonst PayPal. Die Kreditkarte nutze ich bei großen Beträgen im Ausland, wo PayPal oft fehlt. Vorkasse per Überweisung kommt nur bei Händlern infrage, bei denen ich schon mehrfach bestellt habe. Mein Monitor kam übrigens nie an. Das Geld schon.